Verkehrsunfall im Ausland
Der Unfallort liegt in Italien und der schädigende PKW war irgendwo in Deutschland zugelassen. Anhand dieses Beispiels stellt sich nun die Frage welches Recht gilt und wohin sich ein Geschädigter wenden soll.
Grundsätzlich gilt, dass Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vor jenem Gericht geltend gemacht werden können, in dessen Sprengel sich der Unfall ereignet hat.
Schadenersatzforderungen gegenüber der ausländischen Haftpflichtversicherung des Unfallgegners können aber jedenfalls in Österreich mit einem österreichischen Schadenregulierer abgewickelt werden.
Sämtliche Versicherer sind nämlich verpflichtet, in jedem anderen EU-Staat einen Vertreter zu benennen, der sich um die Abwicklung von Schadensfällen kümmert.
Weigert sich die ausländische Versicherung, den Schaden zu bezahlen, kann auch eine Klage in Österreich eingebracht werden.
Jedenfalls ist es immer unerlässlich, egal wo sich ein Verkehrsunfall ereignet, einen entsprechenden Unfallbericht auszufüllen, Fotos von Bremsspuren und den Schäden an den Fahrzeugen, etc. noch vor Ort anzufertigen damit die Schadensabwicklung möglichst effizient und rasch erfolgen kann.
Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens berät und unterstützt Sie gerne bei allen Fragen zum Thema und ist Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.