Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2018
Am 4. Mai 2016 wurde die „Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)“ kundgemacht. Sie dient dazu die Datenschutzgesetze in den unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten zu harmonisieren und in allen Ländern ein gleiches Schutzniveau für personenbezogene Daten herzustellen. Die DSGVO hat ab 25.05.2018 Gültigkeit.
Die DSGVO gilt für alle Personen und Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Verarbeiten in diesem Sinn bedeutet das Übermitteln, Speichern oder Bearbeiten von personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die eine natürliche Person bestimmen oder bestimmbar machen. Der Name, das Geburtsdatum und die Anschrift sind daher alles personenbezogene Daten, die eine Person und deren Privatsphäre bestimmen.
Unter anderem kommen folgende wesentlichen Neuerungen durch die DSGVO auf Unternehmen zu:
Es wird keine Meldepflicht bei der Datenschutzbehörde (Datenverarbeitungsregister) mehr geben.
Stärkere Verantwortung für Verantwortliche (derzeit „Auftraggeber“) und Auftragsverarbeiter (derzeit „Dienstleister“). Diese müssen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen.
Erweiterte Informationspflichten und Betroffenenrechte wie z.B.: Informationen können in Kombination mit standardisierten Bildsymbolen bereitgestellt werden; Recht auf Berichtigung, Löschung, „Vergessenwerden“, Einschränkung der Verarbeitung.
Bei Nichteinhaltung der DSGVO (Art. 83) kann es zukünftig Bußgelde in der Höhe von € 20 Mio. oder 4% des jährlichen weltweiten Umsatzes geben, je nachdem welcher Wert höher ist.
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